
abonnements
Mit dem Kauf eines Abonnements werden Sie unser bevorzugter Gast: Bei Vorlage von Abonnementkarte und Personalausweis können Sie bereits jeweils drei Tage vor Beginn des offiziellen Kartenvorverkaufs Karten für Eigenveranstaltungen des KONZERTHAUS DORTMUND – gekennzeichnet mit dem geflügelten Nashorn – erwerben.
1. Geltung der Konzerthaus-AGB
Auch für den Erwerb der Abonnements gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kartenverkauf der Konzerthaus Dortmund GmbH (KONZERTHAUS DORTMUND). Ergänzend gelten die hier aufgeführten Regelungen.
2. UMFANG DES ABONNEMENTS
Ihr Abonnement umfasst eine Platzreservierung in den Vorstellungen Ihrer gebuchten Vormiete für eine Spielzeit. Die Termine werden wir Ihnen rechtzeitig im Voraus bekannt geben.
3. ABONNEMENTPREIS
Der Preis Ihres Abonnements ergibt sich aus den Einzelkartenpreisen für jede Veranstaltung in Ihrer Abonnementreihe abzüglich eines Rabattes und zuzüglich Gebühren.
4. ZAHLUNGSWEISE
Sofern Sie Ihr Abonnement nicht bereits bar bezahlt haben, erhalten Sie für Ihr Abonnement eine Rechnung, welche innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt auszugleichen ist. Diese kann bar, per Lastschrift oder mit Kreditkarte bezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass wir Zahlungen nur korrekt verbuchen können, wenn Sie die jeweilige Rechnungsnummer angeben. Sie haben die Möglichkeit einer Zahlung per Lastschrifteinzug in zwei Raten. Die erste Rate wird bei Abschluss des Vertrages fällig, die zweite etwa sechs Wochen vor der ersten Veranstaltung. Den genauen Termin für die Abbuchung der zweiten Rate nennt Ihnen gerne unser Verkaufspersonal. Bei den Wahlabonnements ist eine Ratenzahlung nicht möglich.
5. zahlungsverzug und ZAHLUNGSAUSFALL
Für den Fall der fehlenden, verspäteten oder nicht vollständigen Zahlung (hier: bei einem Ausgleich von weniger als 90 %) behalten wir uns vor, über die für Sie reservierten Karten anderweitig zu verfügen.
6. VERANSTALTUNGSÄNDERUNGEN, VERLEGUNG ODER AUSFALL
In den o. g. Fällen greift hinsichtlich der einzelnen Veranstaltung aus dem Abonnement die Regelung aus den AGB für den Kartenverkauf. Ansonsten bleibt das Abonnement als solches bestehen.
7. UMTAUSCH UND RÜCKNAHME
Abonnements sind vom Umtausch ausgeschlossen. Sie haben aber die Möglichkeit, bis fünf Tage vor der Veranstaltung bei Vorlage Ihres Abonnementausweises für eine Veranstaltung Ihres Abonnements die Karte unter Entrichtung der Preisdifferenz gegen eine Konzertkarte für eine Ersatzvorstellung dieser Spielzeit zu tauschen. Für die Tauschkarte wird eine Gebühr in Höhe von 10 % zzgl. 1,50 € erhoben. Wird als Ersatz eine Karte zu einem niedrigeren Preis als dem Ursprungspreis gewählt, verfällt die Differenz.
8. ÄNDERUNG VON NAME, ANSCHRIFT, BANKVERBINDUNG
Es ist für uns wichtig, dass Sie uns jede Änderung Ihres Namens, Ihrer Adresse oder Ihrer Bankverbindung bitte umgehend mitteilen, denn so können Irrtümer bei Versand oder Bezahlung vermieden werden. Die Kosten, die dadurch entstehen, dass uns solche Änderungen nicht mitgeteilt werden, müssen wir verursachergerecht in Rechnung stellen.
9. VERLUST VON ABONNEMENTKARTEN
Bei Verlust Ihrer Abonnementkarte stellen wir Ihnen für die einzelnen Veranstaltungen gegen Vorlage Ihres Personalausweises eine Ersatzkarte aus. Für die Bearbeitung erheben wir eine Gebühr in Höhe von 4,00 €. Die Originalkarte verliert dann für diese Veranstaltung ihre Gültigkeit.
10. ÜBERTRAGUNG DES ABONNEMENTS
Sie können Ihre Abonnementkarte auch an andere Personen weitergeben, ohne dass der bestehende Vertrag seine Gültigkeit verliert. Wenn für Sie eine Ermäßigung für eine besondere Personengruppe gilt, kann Ihre Karte allerdings nur auf solche Personen übertragen werden, die ebenfalls berechtigt sind, diese Ermäßigung in Anspruch zu nehmen. Eine Kontrolle der Ermäßigungsberechtigung behalten wir uns vor. Bitte beachten Sie, dass im Falle der Weitergabe Sie als Vertragspartner verpflichtet bleiben und daher auch die Zahlungspflicht für Sie weiterhin gilt.
11. VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG/ ERNEUERUNG DES ABONNEMENTS
Eine Kündigung durch Sie muss schriftlich spätestens bis zum 31.05. vor Ende der jeweiligen Spielzeit erfolgen. Es gilt das Datum unseres Posteingangs. Erfolgt keine rechtzeitige Kündigung, verlängert sich das Abonnement jeweils um ein Jahr. Die Eintrittspreise für die Einzelveranstaltungen können von Jahr zu Jahr variieren, so dass auch der Preis für das Abonnement variieren kann. Alle Informationen zu Ihrem neuen Abonnement entnehmen Sie der Saisonbroschüre, die Ihnen rechtzeitig vor der o. g. Frist zugeht. Sowohl Ihnen, als auch uns steht das Recht zur sofortigen Kündigung aus wichtigem Grund zu. Für uns liegt ein wichtiger Grund insbesondere (aber nicht ausschließlich) in der verspäteten oder nicht vollständigen Zahlung des Abonnements.
12. wahlabonnement
Bei Erwerb eines Wahlabonnements händigen wir Ihnen für die Veranstaltungen Ihrer Vormiete Einzeltickets aus. Diese Karten sind übertragbar; es gelten jedoch die unter dem Punkt »Übertragung des Abonnements« genannten Bedingungen. Bei Verlust dieser Karten kann kein Ersatz geleistet werden und der Tausch einer Veranstaltung ist im Wahlabonnement nicht möglich.
eintrittskarten
Die nachstehenden AGB gelten grundsätzlich auch beim Verkauf von Einzelkarten im Namen und für Rechnung von Fremdveranstaltern. Sofern Fremdveranstalter in einzelnen Punkten – insbesondere bei Ermäßigungen – abweichende Regelungen vorgeben, gelten diese nur im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Fremdveranstalter. Im Verhältnis zum KONZERTHAUS DORTMUND sind diese vorliegenden AGB maßgeblich.
1. PREISE
Für einzelne Veranstaltungen gelten im KONZERTHAUS DORTMUND unterschiedliche Preise. Der auf der Eintrittskarte ausgedruckte Gesamtkartenpreis ist verbindlich. Mit ° gekennzeichnete Einzelkartenpreise verstehen sich zzgl. Gebühren. Für Veranstaltungen des KONZERTHAUS DORTMUND beträgt die Servicegebühr 10% des veröffentlichten Nettokartenpreises, die Systemgebühr unabhängig vom Nettokartenpreis je Ticket 1,50 € (Sonderregelungen vorbehalten). Weitere Gebühren können sowohl bei Eigenveranstaltungen (hier z. B. eine sog. Medienpauschale) als auch bei Fremdveranstaltungen (hier in Form unterschiedlicher Veranstalter-Refundierungen) erhoben werden.
2. ERMÄSSIGUNGEN
Bei einzelnen Veranstaltungen werden Ermäßigungen in jeweils unterschiedlicher Höhe gewährt. Vollzeitschüler und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende bzw. Beschäftigte in vergleichbaren Nachfolgeorganisationsformen sowie Inhaber des Dortmund-Passes oder eines vergleichbaren Ausweises anderer Kommunen erhalten diese bei entsprechendem Nachweis. Es kann jeweils nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden. Der entsprechende Ermäßigungsnachweis ist bei Kauf der Karte und Einlass in den Saal unaufgefordert vorzuzeigen. Kann keine Ermäßigungsberechtigung vorgelegt werden, ist an der Abendkasse der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuzahlen.
3. RWE-JUGENDRABATT
Für die mit dem * ausgewiesenen Veranstaltungen erhalten alle Besucher bis zum vollendeten 27. Lebensjahr ermäßigte Karten zu 12,50 € inkl. Gebühren. Die Karten sind frühestens vier Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung erhältlich. Es steht nur ein begrenztes Kartenkontingent zur Verfügung. Die Preisgruppe wird nach Verfügbarkeit zugeordnet.
4. RÜCKGABE UND UMTAUSCH
Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten sind (vorbehaltlich der Regelungen der nachfolgenden Ziffer 6) ausgeschlossen. Für verlorene Karten kann kein Ersatz gewährt werden. Der Besitzer einer Karte gilt als rechtmäßiger Inhaber.
5. VERANSTALTUNGSÄNDERUNGEN
Programm- oder Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten und bedingen keinen Anspruch auf Rücknahme der Eintrittskarte.
6. Verlegung und Ausfall der Veranstaltung
Kommt es zu einer Verlegung der Veranstaltung, behält die alte Karte für den Ersatztermin ihre Gültigkeit. Kann der Ersatztermin nicht wahrgenommen werden, muss die Karte vor dem Ersatztermin zurückgegeben sein, um eine Erstattung vornehmen zu können. Bei Karten für ausgefallene Veranstaltungen erfolgt eine Rückerstattung des Gesamtkartenpreises innerhalb der gesetzlichen Fristen gegen Vorlage der Eintrittskarte. Versandkosten sowie sonstige Aufwendungen werden nicht erstattet. Eine Rückerstattung ist grundsätzlich nur bei direkt beim KONZERTHAUS DORTMUND erworbenen Karten möglich. Für Schäden, die durch die Anreise zu ausgefallenen Veranstaltungen entstehen, kann nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 12 das KONZERTHAUS DORTMUND keine Haftung übernehmen. Auswärtigen Besuchern wird daher empfohlen, sich die Veranstaltung vor der Anreise kurzfristig telefonisch bestätigen zu lassen.
7. SCHWERBEHINDERTE / ROLLSTUHLFAHRER
Schwerbehinderte erhalten bei notwendiger Begleitung freien Eintritt für die Begleitperson. Für Sonderveranstaltungen können abweichende Regelungen gelten. Im KONZERTHAUS DORTMUND stehen 16 rollstuhlgeeignete Plätze in verschiedenen Preisgruppen zur Verfügung. Um diese Plätze nicht anderweitig zu vergeben, werden Rollstuhlfahrer gebeten, ihre Karten möglichst frühzeitig zu bestellen.
8. VORVERKAUF
Der Vorverkauf (VVK) beginnt jeweils datumsgleich sechs Monate vor der jeweiligen Veranstaltung. Das KONZERT-HAUS DORTMUND kann für einzelne Veranstaltungen hiervon abweichende Regelungen treffen. Fällt der Beginn des VVK auf einen Sonn- oder Feiertag, beginnt der Verkauf bereits am vorhergehenden Werktag. Schriftliche Bestellungen, die vor Beginn des offiziellen VVK eingehen, werden wie am Tag des VVK-Beginns eingehend behandelt. Abonnenten erhalten bei Vorlage Ihrer Abonnementkarte und eines gültigen Lichtbildausweises bereits drei Tage vor Beginn des offiziellen VVK Karten für Veranstaltungen. Gleiches gilt für vorzeitig eingehende schriftliche Bestellungen von Abonnenten. Bei Veranstaltungen, die nicht durch das KONZERTHAUS DORTMUND, sondern von anderen Veranstaltern durchgeführt werden, können abweichende VVK-Regelungen gelten. Betriebsbedingte Änderungen von VVK-Terminen bleiben vorbehalten.
9. TELEFONISCHE BESTELLUNG
Bei telefonischen Bestellungen können Eintrittskarten unter Nennung von BLZ und Kontonummer per Lastschrift bezahlt werden. Der fällige Betrag wird dann einmalig durch das KONZERTHAUS DORTMUND abgebucht. Unter Nennung der Kartennummer ist auch die Bezahlung mittels Kreditkarte der Unternehmen Visa, Mastercard und American Express möglich. Werden bestellte Karten nicht abgeholt, so ist eine Rückerstattung des Kaufpreises nicht möglich. Der Versand von Eintrittskarten erfolgt gegen Entrichtung einer Bearbeitungs- und Versandpauschale von 2,50 €, als Einschreiben gegen eine Gebühr von 6,00 €. Versandbestellungen können bis zehn Tage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden.
10. RESERVIERUNG / HINTERLEGUNG
Bei kurzfristigen Vorbestellungen (sechs oder weniger Werktage vor der Veranstaltung) werden durch Kreditkarte bezahlte Karten an der Abendkasse hinterlegt. Die Karten werden gegen Nennung des Namens und Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises ausgegeben. Reservierte Karten, die nicht gleichzeitig bezahlt worden sind, werden bis sieben Tage vor der Veranstaltung für maximal fünf Tage reserviert.
11. GUTSCHEINE
Gutscheine des KONZERTHAUS DORTMUND können gegen Abonnement- oder Eintrittskarten für alle hauseigenen oder fremden Veranstaltungen eingelöst werden. Eine Barauszahlung, auch von Restbeträgen, ist nicht möglich.
12. Haftung
Schadensersatzansprüche der Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit das KONZERTHAUS DORTMUND gesetzlich zwingend haftet, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz und auch nicht in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch gegenüber Kaufleuten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
13. SONSTIGES
Bei großer Nachfrage behält sich das KONZERTHAUS DORTMUND das Recht vor, ab der diesbezüglichen Entscheidung je Person maximal vier Karten auszugeben. Hörplätze sind ab 90 Minuten vor der Veranstaltung ausschließlich an der Abendkasse erhältlich. Es kann pro Person jeweils nur eine Hörplatzkarte erworben werden. Ein Anspruch auf Bereitstellung von Hörplatzkontingenten besteht nicht. Das KONZERTHAUS DORTMUND behält sich vor, die Bestuhlung bei Bedarf zu verändern oder zu erweitern. Der Besitz einer Karte berechtigt nicht zum jederzeitigen Betreten des Konzerthaus-Saales. Der Einlass nach Beginn der Veranstaltung erfolgt in einer geeigneten Pause im Programm. Mit Beginn der Veranstaltung erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz.
14. PERSONENBEZOGENE DATEN
Personenbezogene Daten werden ausschließlich für den Gebrauch des KONZERTHAUS DORTMUND gespeichert. Datenmaterial wird Dritten weder verkauft noch kostenfrei überlassen.
15. Anwendbares Recht und GERICHTSSTAND
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts, insbesondere der Rom-I-Verordnung.
Gerichtsstand ist Dortmund.