• Beat Furrer & Raphael von Hoensbroech
    Beat Furrer & Raphael von Hoensbroech
  • Beat Furrer © Manu Theobald
    Beat Furrer © Manu Theobald
  • Raphael von Hoensbroech & Beat Furrer
    Raphael von Hoensbroech & Beat Furrer
Zum Auftakt der Zeitinsel spricht Intendant Raphael von Hoensbroech mit dem Komponisten Beat Furrer über seine Klangsprache, Kompositionsprozesse und mehr. Im direkten Austausch lernt das Publikum den diesjährigen Zeitinsel-Widmungsträger so hautnah kennen.
  • Mitwirkende
    • Mitwirkende
    • Beat Furrer Komponist
    • Raphael von Hoensbroech Gastgeber
    • Chorwerk Ruhr
    • Zoltán Pad Dirigent
  • Weitere Infos
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    • Keine Pause
    • Voraussichtliches Veranstaltungsende 20.30 Uhr

Veranstalter: Konzerthaus Dortmund

Beat Furrer

Zeitinsel Beat Furrer

Zeitinseln sind programmatische Juwelen im abwechslungsreichen und vielfältigen Konzerthausspielplan. Während dieser mehrtägigen Auszeit liegt der Fokus explizit auf der Musik des 20. und 21. Jahrhunderts, zumeist verbunden durch einen Komponisten oder eine Komponistin. Die Inseln ermöglichen dem Publikum, sich ganz konzentriert einem Thema mit seinen unterschiedlichen Facetten zu nähern und sich auf Neues einzulassen. Sie bieten Zeit, sich auszuruhen – und den Künstlern Gelegenheit, sich auszutoben. In der Saison 2024/25 ist die Zeitinsel dem Schweizer Komponisten Beat Furrer gewidmet, der als Komponist und Dirigent in fünf Veranstaltungen zu erleben sein wird.

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Rund um Ihren Konzertbesuch

VRR-KombiTicket

Kostenfreie Anfahrt inklusive
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Gastronomie

Das Restaurant Stravinski im Konzerthaus bewirtet Sie vor oder nach dem Konzert sowie in den Konzertpausen. Reservieren Sie Ihre Pausengetränke schon vorab an einer der Theken.

Service

  • Wo Sie uns finden

    Das Konzerthaus Dortmund liegt zentral in der Dortmunder Innenstadt.
    Konzerthaus Dortmund
    Brückstr. 21
    44135 Dortmund

    Der Haupteingang befindet sich in einer Fußgängerzone. Eine Direktvorfahrt mit dem Auto ist hier nicht möglich.

  • Anreise und Parken

    Das Konzerthaus Dortmund ist bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Mit Konzerttickets, die einen Hinweis auf das DSW21-Kombiticket enthalten, ist die Nutzung aller VRR-Verkehrsmittel zur An- und Abreise kostenlos (nähere Informationen zum DSW21-Kombiticket erhalten Sie hier).
    In unmittelbarer Nähe stehen Ihnen außerdem drei Parkhäuser zur Verfügung. Weitere Informationen zu Parkmöglichkeiten und -konditionen finden Sie hier.

  • Barrierefreiheit

    Das Konzerthaus Dortmund ist als barrierefreier Raum zertifiziert: Es verfügt über ebenerdige Zugänge; Foyer, Parkett sowie 1. und 2. Balkon sind über Aufzüge zu erreichen. Behindertengerechte Toiletten sind vorhanden. Für Nutzer von Hörhilfen steht eine Induktionsschleife zur Verfügung.
    Wenn Ihr Besuch mit besonderen Anforderungen verbunden ist, rufen Sie uns bitte unter T 0231 - 22 696 200 an. Unser kostenloser Begleitservice ist bestrebt, Ihnen einen angenehmen Besuch zu ermöglichen. Ausführliche Informationen zur Barrierefreiheit unseres Hauses finden Sie hier.

  • Garderobe

    An der Garderobe im Foyer nimmt man gerne Ihre Mäntel und Rucksäcke, aber auch große Musikinstrumente oder Regenschirme entgegen. Im Konzertsaal sind nur Taschen bis maximal DIN-A4-Größe erlaubt. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Hausordnung. Die Garderobengebühr beträgt 1,50 €.

  • Einlass

    Das Eingangsfoyer und die Tages- / Abendkasse öffnen jeweils 90 Minuten vor Veranstaltungsbeginn. (Bei Fremdveranstaltungen können abweichende Regelungen gelten.)
    Ihren Sitzplatz im Saal können Sie frühestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn einnehmen. Sollten Sie einmal zu spät kommen, wird unser Foyerpersonal Sie an einer geeigneten Stelle im Programm in den Saal einlassen, um Störungen der laufenden Veranstaltungen so weit wie möglich zu vermeiden.

  • Bild- und Tonaufnahmen

    Natürlich dürfen Sie während Ihres Besuchs im Konzerthaus Dortmund für Ihren privaten Gebrauch Bild- und Tonaufnahmen machen. Wir bitten aber um Verständnis, dass während der Veranstaltungen aus urheberrechtlichen Gründen die Benutzung von Geräten zur Bild- oder Tonaufzeichnung nicht gestattet ist.

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