• Wahnschaffe © Sophia Wahnschaffe
    Wahnschaffe © Sophia Wahnschaffe
  • Rising Stage © Lara Manon / Elena König
    Rising Stage © Lara Manon / Elena König
  • Wahnschaffe © Sophia Wahnschaffe
    Wahnschaffe © Sophia Wahnschaffe
  • Wahnschaffe © Sophia Wahnschaffe
    Wahnschaffe © Sophia Wahnschaffe
Im Rahmen des Stadtfests DORTBUNT.city können Besucherinnen und Besucher auf der Bühne vor dem Konzerthaus Dortmund ein buntes Bühnenprogramm von Community-Music-Workshops über Jazz und Pop bis hin zum (Kinder-)Liedermacher erleben.

Das Alternative Pop-Duo Wahnschaffe besteht aus den Wahlkölnerinnen Sophia Wahnschaffe und Hanna von Tottleben, die bereits seit ihrer Jugend zusammen musizieren. Ihre enge menschliche und musikalische Verbundenheit wurzelt in den frühen Zwanzigern beider Künstlerinnen, als sich ihre Pfade in unterschiedlichen Bandformationen kreuzten.

Auf der Bühne überraschen Sophia und Hanna mit einem musikalischen Ereignis, das mithilfe von vielschichtigen Vocals, Multiinstrumentalisierungen und Beats viel mehr Größe als andere Duos zu überzeugen weiß. Zu ihren eindrucksvollen Meilensteinen gehören Support-Shows für namhafte Künstler wie Kelvin Jones, Bruckner, KLAN und Philipp Poisel. Mit einer Nominierung als bester Newcomer bei popNRW 2020 und Auftritten bei Fritz Unsigend, im 1LIVE Heimatkult, bei der c/o pop und bei Bochum Total haben sie ihren festen Platz in der Musikszene eingenommen.


  • Mitwirkende
    • Mitwirkende
    • Wahnschaffe
    •   Sophia Wahnschaffe Gesang
    •   Hanna von Tottleben Bassgitarre
  • Weitere Infos
    • Weitere Infos
    • Hinweis Open-Air-Konzert auf der Kreuzung Brückstraße | Ludwigstraße | Gerberstraße

Veranstalter: Konzerthaus Dortmund in Zusammenarbeit mit Stabsstelle Kreativquartiere Dortmund | DORTMUND KREATIV

Service

  • Wo Sie uns finden

    Das Konzerthaus Dortmund liegt zentral in der Dortmunder Innenstadt.
    Konzerthaus Dortmund
    Brückstr. 21
    44135 Dortmund

    Der Haupteingang befindet sich in einer Fußgängerzone. Eine Direktvorfahrt mit dem Auto ist hier nicht möglich.

  • Anreise und Parken

    Das Konzerthaus Dortmund ist bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Mit Konzerttickets, die einen Hinweis auf das DSW21-Kombiticket enthalten, ist die Nutzung aller VRR-Verkehrsmittel zur An- und Abreise kostenlos (nähere Informationen zum DSW21-Kombiticket erhalten Sie hier).
    In unmittelbarer Nähe stehen Ihnen außerdem drei Parkhäuser zur Verfügung. Weitere Informationen zu Parkmöglichkeiten und -konditionen finden Sie hier.

  • Barrierefreiheit

    Das Konzerthaus Dortmund ist als barrierefreier Raum zertifiziert: Es verfügt über ebenerdige Zugänge; Foyer, Parkett sowie 1. und 2. Balkon sind über Aufzüge zu erreichen. Behindertengerechte Toiletten sind vorhanden. Für Nutzer von Hörhilfen steht eine Induktionsschleife zur Verfügung.
    Wenn Ihr Besuch mit besonderen Anforderungen verbunden ist, rufen Sie uns bitte unter T 0231 - 22 696 200 an. Unser kostenloser Begleitservice ist bestrebt, Ihnen einen angenehmen Besuch zu ermöglichen. Ausführliche Informationen zur Barrierefreiheit unseres Hauses finden Sie hier.

  • Garderobe

    An der Garderobe im Foyer nimmt man gerne Ihre Mäntel und Rucksäcke, aber auch große Musikinstrumente oder Regenschirme entgegen. Die Garderobengebühr beträgt 1,50 €.

  • Einlass

    Das Eingangsfoyer und die Tages- / Abendkasse öffnen jeweils 90 Minuten vor Veranstaltungsbeginn. (Bei Fremdveranstaltungen können abweichende Regelungen gelten.)
    Ihren Sitzplatz im Saal können Sie frühestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn einnehmen. Sollten Sie einmal zu spät kommen, wird unser Foyerpersonal Sie an einer geeigneten Stelle im Programm in den Saal einlassen, um Störungen der laufenden Veranstaltungen so weit wie möglich zu vermeiden.

  • Bild- und Tonaufnahmen

    Natürlich dürfen Sie während Ihres Besuchs im Konzerthaus Dortmund für Ihren privaten Gebrauch Bild- und Tonaufnahmen machen. Wir bitten aber um Verständnis, dass während der Veranstaltungen aus urheberrechtlichen Gründen die Benutzung von Geräten zur Bild- oder Tonaufzeichnung nicht gestattet ist.

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