• Thierry Escaich © Marie Rolland
    Thierry Escaich © Marie Rolland
  • Thierry Escaich improvisiert an der Orgel
  • Thierry Escaich © Marie Rolland
    Thierry Escaich © Marie Rolland
  • Thierry Escaich © Marie Rolland
    Thierry Escaich © Marie Rolland
  • Thierry Escaich © Marie Rolland
    Thierry Escaich © Marie Rolland
Thierry Escaich, als Organist und Komponist preisgekrönt, bringt zu seinem zweiten Recital im Konzerthaus ein vielfältiges Programm mit, das von Bach bis zu eigenen Werken reicht. Auch Maurice Duruflé ist vertreten, an dessen ehemaliger Wirkungsstätte – der Pfarrkirche Saint-Étienne-du-Mont in Paris – Escaich seit 1997 Titularorganist ist.
  • Mitwirkende
    • Mitwirkende
    • Thierry Escaich Orgel
  • Programm
    • Programm
    • Johann Sebastian Bach Passacaglia und Fuge c-moll BWV 582
    • Johann Sebastian Bach Choralvorspiel »Nun komm, der Heiden Heiland« BWV 659
    • Thierry Escaich »Évocation III« (Fantasie über das Choralthema BWV 659)
    • Felix Mendelssohn Bartholdy Sonate für Orgel Nr. 1 f-moll op. 65 (Auszüge)
    • Thierry Escaich Improvisation eines Präludiums und Fuge über »Nun komm, der Heiden Heiland«
    • – Pause –
    • Louis-Claude Daquin »Noël X«
    • Alexandre-Pierre-François Boëly Fantasie und Fuge B-Dur op. 18 Nr. 6
    • César Franck Cantabile H-Dur FWV 36
    • Maurice Duruflé Toccata aus Suite pour orgue op. 5
    • Thierry Escaich Improvisation über weihnachtliche Themen
  • Weitere Infos
    • Weitere Infos
    • Pause ca. 20.50 Uhr
    • Voraussichtliches Veranstaltungsende 21.55 Uhr

Veranstalter: Konzerthaus Dortmund

Rund um Ihren Konzertbesuch

VRR-KombiTicket

Kostenfreie Anfahrt inklusive

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Gastronomie

Das Restaurant Stravinski im Konzerthaus bewirtet Sie vor oder nach dem Konzert sowie in den Konzertpausen. Reservieren Sie Ihre Pausengetränke schon vorab an einer der Theken.

Service

  • Wo Sie uns finden

    Das Konzerthaus Dortmund liegt zentral in der Dortmunder Innenstadt.
    Konzerthaus Dortmund
    Brückstr. 21
    44135 Dortmund

    Der Haupteingang befindet sich in einer Fußgängerzone. Eine Direktvorfahrt mit dem Auto ist hier nicht möglich.

  • Anreise und Parken

    Das Konzerthaus Dortmund ist bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Mit Konzerttickets, die einen Hinweis auf das DSW21-Kombiticket enthalten, ist die Nutzung aller VRR-Verkehrsmittel zur An- und Abreise kostenlos (nähere Informationen zum DSW21-Kombiticket erhalten Sie hier).
    In unmittelbarer Nähe stehen Ihnen außerdem drei Parkhäuser zur Verfügung. Weitere Informationen zu Parkmöglichkeiten und -konditionen finden Sie hier.

  • Barrierefreiheit

    Das Konzerthaus Dortmund ist als barrierefreier Raum zertifiziert: Es verfügt über ebenerdige Zugänge; Foyer, Parkett sowie 1. und 2. Balkon sind über Aufzüge zu erreichen. Behindertengerechte Toiletten sind vorhanden. Für Nutzer von Hörhilfen steht eine Induktionsschleife zur Verfügung.
    Wenn Ihr Besuch mit besonderen Anforderungen verbunden ist, rufen Sie uns bitte unter T 0231 - 22 696 200 an. Unser kostenloser Begleitservice ist bestrebt, Ihnen einen angenehmen Besuch zu ermöglichen. Ausführliche Informationen zur Barrierefreiheit unseres Hauses finden Sie hier.

  • Garderobe

    An der Garderobe im Foyer nimmt man gerne Ihre Mäntel und Rucksäcke, aber auch große Musikinstrumente oder Regenschirme entgegen. Die Garderobengebühr beträgt 1,50 €.

  • Einlass

    Das Eingangsfoyer und die Tages- / Abendkasse öffnen jeweils 90 Minuten vor Veranstaltungsbeginn. (Bei Fremdveranstaltungen können abweichende Regelungen gelten.)
    Ihren Sitzplatz im Saal können Sie frühestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn einnehmen. Sollten Sie einmal zu spät kommen, wird unser Foyerpersonal Sie an einer geeigneten Stelle im Programm in den Saal einlassen, um Störungen der laufenden Veranstaltungen so weit wie möglich zu vermeiden.

  • Bild- und Tonaufnahmen

    Natürlich dürfen Sie während Ihres Besuchs im Konzerthaus Dortmund für Ihren privaten Gebrauch Bild- und Tonaufnahmen machen. Wir bitten aber um Verständnis, dass während der Veranstaltungen aus urheberrechtlichen Gründen die Benutzung von Geräten zur Bild- oder Tonaufzeichnung nicht gestattet ist.

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