• Lahav Shani © Sonja Werner
    Lahav Shani © Sonja Werner
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Dass Exklusivkünstler Lahav Shani nicht nur am Dirigentenpult zuhause ist, hat er bereits mehrmals bewiesen. Und so nimmt er auch bei diesem Konzert am Flügel Platz. Gemeinsam mit Mitgliedern der Münchner Philharmoniker und des Israel Philharmonic Orchestra gedenkt er musikalisch dem Ende des Zweiten Weltkriegs vor 80 Jahren mit Schostakowitschs einzigem Klavierquintett, geschrieben in einer politisch zerrissenen Phase des Komponisten. Auch andere Werke dieses kammermusikalischen Abends wurden vor dem Hintergrund politischer Gräueltaten komponiert: Viktor Ullmanns Streichquartett Nr. 3 entstand während seiner Gefangenschaft im Konzentrationslager Theresienstadt, Ilse Fromm-Michaels’ »Musica larga« in einer Zeit, in der sie als Frau eines jüdischen Manns nicht auftreten durfte und das Spielen ihrer Werke verboten war.
  • Mitwirkende
    • Mitwirkende
    • Lahav Shani Klavier
    • Mitglieder des Israel Philharmonic Orchestra und der Münchner Philharmoniker
  • Programm
    • Programm
    • Ilse Fromm-Michaels »Musica larga« für Klarinette und Streichquartett
    • Felix Mendelssohn Bartholdy Streichquartett Nr. 3 D-Dur op. 44 Nr. 1
    • Viktor Ullmann Streichquartett Nr. 3 op. 46
    • Dmitri Schostakowitsch Quintett g-moll op. 57
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Veranstalter: Konzerthaus Dortmund

Lahav Shani

Exklusivkünstler Lahav Shani

Als Exklusivkünstler ist der israelische Dirigent Lahav Shani dem Konzerthaus Dortmund über drei Jahre hinweg eng verbunden. In seiner dritten Saison als Dortmunder Exklusivkünstler beweist er erneut seine Vielseitigkeit, wenn er als (designierter) Chefdirigent dreier Orchester, als Big-Band-Leader sowie als Kammermusiker am Klavier nach Dortmund kommt.

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Gastronomie

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Service

  • Wo Sie uns finden

    Das Konzerthaus Dortmund liegt zentral in der Dortmunder Innenstadt.
    Konzerthaus Dortmund
    Brückstr. 21
    44135 Dortmund

    Der Haupteingang befindet sich in einer Fußgängerzone. Eine Direktvorfahrt mit dem Auto ist hier nicht möglich.

  • Anreise und Parken

    Das Konzerthaus Dortmund ist bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Mit Konzerttickets, die einen Hinweis auf das DSW21-Kombiticket enthalten, ist die Nutzung aller VRR-Verkehrsmittel zur An- und Abreise kostenlos (nähere Informationen zum DSW21-Kombiticket erhalten Sie hier).
    In unmittelbarer Nähe stehen Ihnen außerdem drei Parkhäuser zur Verfügung. Weitere Informationen zu Parkmöglichkeiten und -konditionen finden Sie hier.

  • Barrierefreiheit

    Das Konzerthaus Dortmund ist als barrierefreier Raum zertifiziert: Es verfügt über ebenerdige Zugänge; Foyer, Parkett sowie 1. und 2. Balkon sind über Aufzüge zu erreichen. Behindertengerechte Toiletten sind vorhanden. Für Nutzer von Hörhilfen steht eine Induktionsschleife zur Verfügung.
    Wenn Ihr Besuch mit besonderen Anforderungen verbunden ist, rufen Sie uns bitte unter T 0231 - 22 696 200 an. Unser kostenloser Begleitservice ist bestrebt, Ihnen einen angenehmen Besuch zu ermöglichen. Ausführliche Informationen zur Barrierefreiheit unseres Hauses finden Sie hier.

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    An der Garderobe im Foyer nimmt man gerne Ihre Mäntel und Rucksäcke, aber auch große Musikinstrumente oder Regenschirme entgegen. Im Konzertsaal sind nur Taschen bis maximal DIN-A4-Größe erlaubt. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Hausordnung. Die Garderobengebühr beträgt 1,50 €.

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    Das Eingangsfoyer und die Tages- / Abendkasse öffnen jeweils 90 Minuten vor Veranstaltungsbeginn. (Bei Fremdveranstaltungen können abweichende Regelungen gelten.)
    Ihren Sitzplatz im Saal können Sie frühestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn einnehmen. Sollten Sie einmal zu spät kommen, wird unser Foyerpersonal Sie an einer geeigneten Stelle im Programm in den Saal einlassen, um Störungen der laufenden Veranstaltungen so weit wie möglich zu vermeiden.

  • Bild- und Tonaufnahmen

    Natürlich dürfen Sie während Ihres Besuchs im Konzerthaus Dortmund für Ihren privaten Gebrauch Bild- und Tonaufnahmen machen. Wir bitten aber um Verständnis, dass während der Veranstaltungen aus urheberrechtlichen Gründen die Benutzung von Geräten zur Bild- oder Tonaufzeichnung nicht gestattet ist.

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